Startseite
Call a Gift - Werbeartikel, Prämien und Merchandising-Produkte

Impressum/AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. CALL A GIFT Service e.K., Inhaberin Ulrike Halboth, Bahnstraße 56, 63225 Langen (im Folgenden: Firma) und ihren Vertragspartnern. Vertragspartner können sein Auftragnehmer und Auftraggeber.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluß vom Vertragspartner uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Auftragserteilung
1. Angebote sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend, es sei denn sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt.
2. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen bzw. wenn wir mit der Produktion der bestellten Ware begonnen haben. Zur Annahme haben wir zwei Wochen Zeit.
3. Der Rücktritt von einem Auftrag bleibt für den Fall vorbehalten, daß beim Auftraggeber eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Auftraggeber zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
4. Bei telefonisch übermittelten Texten für evtl. Werbeaufdrucke etc. kann keine Gewähr übernommen werden. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Wir empfehlen, die Texte grundsätzlich schriftlich oder per Datei zu übermitteln. Mit der Auftragserteilung für Werbeaufdrucke stellt uns der Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrags etwa gegen uns geltend gemacht werden und gestattet uns die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdrucks sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber erhält vor Druckfreigabe einen Korrekturabzug. Dieser ist unterzeichnet vom Auftraggeber zum Zeichen des Einverständnisses zurück zu schicken. Der Korrekturabzug tritt an die Stelle der Abnahme der Ware. Im Falle der Anfertigung eines Ausfallmusters tritt dieses an die Stelle der Abnahme.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Alle von uns genannten Preise, auch Bearbeitungs- und Druckkosten, gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen “netto ab Werk”, das heißt ohne Verpackung, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten, Umsatzsteuer.
2. Transport - und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; sie werden Eigentum des Käufers.
3. Alle Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wurde eine andere Währung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von uns angegeben.
4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf unseren Geschäftspapieren angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zuläßig.
5. Wir behalten uns vor, bei Erstaufträgen, säumigen Zahlern, großen Bestellungen, sowie bei Auftraggebern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur gegen Vorkasse zu liefern.
6. Importware ist per Vorkasse zu bezahlen.
7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der von uns in Rechnung gestellte Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Verzugszinsen werden in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht wird, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe eingetreten ist.
8. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
9. Soll die Bezahlung mittels Lastschrift erfolgen, hat der Auftraggeber für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, im Falle einer durch ihn verschuldeten Rücklastschrift die banküblichen Gebühren zzgl. einer Aufwands- und Kostenpauschale i. H. v. 2 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch 10,00 € zu bezahlen.
10. Stellen wir eine Rechnung nach Vertragsschluß auf einen anderen Namen als den des Auftraggebers aus, ist darin grundsätzlich keine Änderung des Vertragspartners und insbesondere auch keine Entlassung des Auftraggebers aus seiner Zahlungsverpflichtung zu sehen. Wird die Rechnung von uns an einen Dritten versendet, ist darin nur das Einverständnis zu dessen Schuldbeitritt, nicht aber zu einer Vertragsübernahme zu sehen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältis beruht.
§ 5 Lieferung
1. Genannte Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber einer erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht nach, verlängert sich die genannte Frist entsprechend.
2. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Andrucken, Fertigmustern usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen sind wir berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
5. Wir behalten uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.
6. Unaufgefordert zurückgesandte Ware wird unfrei nicht angenommen.
7. Muster können nicht zurückgenommen und müssen berechnet werden.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen der Geschäftsräume die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Waßerschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auch dann stets auf dessen Kosten. Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen auf Rechnung des Auftraggebers. Rücksendungen von Liefergegenständen an uns reisen - vorbehaltlich ausdrücklich anderer Verabredung - auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Steuer- und Waßerschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern; dies gilt nur für den Fall hochwertiger Güter. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt
§ 8 Gewährleistung
1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Angaben in beim Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes stellen keine Garantie, sondern nur Produktbeschreibungen dar, die nur als annähernd anzusehen sind. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.
3. Werden bei einer der Gattung nach bestimmten Sache nach Vertragsschluß Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Material und Ausführung vorgenommen und diese bei der gelieferten Sache berücksichtigt, stellen diese Änderungen keinen Mangel der Kaufsache dar, soweit dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit eintritt. Sofern die Änderungen bei der gelieferten Kaufsache noch nicht berücksichtigt wurden, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Umsetzung derartiger Änderungen.
4. Aufgrund öffentlicher Äußerungen Dritter (einschließlich unserer Lieferanten oder des Herstellers) haften wir nicht, wenn wir diese Äußerung nicht kannten oder kennen mußten. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns oder bezeichnete Dritte haften wir nicht, wenn die Aussage im Zeitpunkt des Vertragsschlußes bereits berichtigt war oder wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass die betreffende Aussage seine Kaufentscheidung beeinflusst hat.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel und Schäden, die entstanden sind,
- weil die farbliche Anmutung einer Werbeanbringung durch die Materialbeschaffenheit des Werbeträgers unvorhersehbar verändert wurde.
- weil der Auftraggeber - entgegen unserer Empfehlung - eine Art der Werbeanbringung wählt, die von uns als ungeeignet für den betreffenden Artikel angesehen wird.
- weil auf Weisung des Auftraggebers eine bestimmte Konstruktion oder ein bestimmtes Material der Kaufsache gewählt wurde,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft montiert oder in Betrieb genommen hat,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft bedient oder er ungeeignete Betriebsmittel verwendet hat,
- weil der Auftraggeber die Betriebsanleitung oder Wartungsvorschriften nicht beachtet hat,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache unsachgemäß gebraucht oder überbeansprucht hat,
- weil der Auftraggeber Fremdteile (Produkte anderer Hersteller) eingebaut hat, obwohl diese nicht in der Betriebsanleitung oder durch schriftliche Erklärung von uns oder dem Hersteller genehmigt waren,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache zerlegt oder verändert hat, ohne dafür unsere Zustimmung gehabt zu haben,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft in eine andere Sache eingebaut hat (mag der Einbau in die andere Sache grundsätzlich auch bestimmungsgemäß gewesen sein).
6. Mängelansprüche sind ferner ausgeschloßen, wenn der Auftraggeber einen Mangel der Ware nicht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rügt:
- Mängel, die bei Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind uns spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware und vor der weiteren Verarbeitung / Bearbeitung / Benutzung schriftlich mitzuteilen,
- versteckte Mängel, die bei einer Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden konnten, sind uns innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Für die Fristwahrung der Rüge genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
7. Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf, es sei denn, die Mangelhaftigkeit der Ware ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt.
8. Liegt ein Mangel der Sache vor, ist uns zunächst nach eigener Wahl Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels, sei es durch Nachbeßerung am Vertragsgegenstand, durch Ersatz des reklamierten Teilstückes oder Lieferung einer anderen mangelfreien Sache, zu geben.
9. Im Falle der Nachbesserung erfolgt die Instandsetzung der Sache bzw. die Ersatzlieferung ohne Berechnung der hierzu notwendigen Aufwendungen, insbesondere der Lohn-, Material- und Frachtkosten. Etwaige ausgetauschte Altteile werden mit dem Ausbau unser Eigentum.
10. Bei Abwicklung von Gewährleistungsvorgängen mit ausländischen Auftraggebern übernehmen wir grundsätzlich keine Zollkosten und sonstigen besonderen Kosten, die mit dem Einsatzort bzw. Ausfuhrland der Kaufgegenstände zusammenhängen.
11. Wird innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist, die die abhängig von der Lieferzeit der bestellten Ware zu bestimmen ist, kein Nacherfüllungsversuch unternommen, ist der Auftraggeber berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelansprüchen überzugehen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wurde fristgerecht ein Nacherfüllungsversuch unternommen, der den Mangel allerdings nicht beseitigt hat, darf der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nacherfüllungsfrist zu den anderen Mängelansprüchen übergehen. Bei Teilleistungen kann der Auftraggeber vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung nachweislich kein Interesse hat und die Pflichtverletzung erheblich ist. Schadenersatzansprüche wegen Mängel bestehen nur unter den in § 9 genannten Voraussetzungen.
12. Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Kaufsache, dass kein Mangel vorlag, sind wir berechtigt, unseren Aufwand für die Überprüfung nach seinen allgemeinen Stundensätzen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
13. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Firma einzuholen.
14. Rückgriffsrechte des Auftraggebers nach § 478 BGB bleiben unberührt.
15. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
17. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
18. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Soweit die gelieferten Sachen nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gefertigt wurden, hat der Auftraggeber uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.
§ 11 Druck- und Prägeaufträge
1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Verzichtet der Auftraggeber auf ein Andruckmuster, erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Druckfarben und Druckelementen.
2. Für vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. ist eine Haftung ausgeschlossen.
3. Der Auftraggeber erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen.
§ 12 Datenschutz
Die für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Die Firma behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.
§ 13 Schlußbestimmungen
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Langen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist grundsätzlich unsere Betriebsstätte. Erfolgt die Versendung der Ware von der Betriebsstätte eines Dritten aus, ist diese Betriebsstätte der Erfüllungsort.
4. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung der Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt die Übermittlung per Telefax.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. Stand: 17.03.2010 AGBs als pdf zum Downloaden