AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma CALL A GIFT Service e.K., Inhaberin Ulrike Halboth, Bahnstraße 6, 63225 Langen (im Folgenden: Firma) und ihren Vertragspartnern.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von §§ 14, 310 Abs.1  BGB ist.

3. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder aber Leistungen annehmen.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Schriftform genügen Emails, wenn deren Erhalt von uns bestätigt worden ist.

§ 2 Mein Konto - Registrierung als Kunde

1. Es besteht neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto einzurichten und sich dadurch als Kunde zu unserem Onlineshop zu registrieren. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von  § 1 Abs.2. Die zur Einrichtung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind dabei vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten sind eigenverantwortlich einzutragen.

2. Das gewählte Passwort ist geheim zu halten und sollte Dritten nicht mitgeteilt werden.

3. Durch die Registrierung erklärt der Kunde sein generelles Einverständnis mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Insbesondere besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.

§ 3 Auftragserteilung an uns

1. Wir verkaufen unsere Waren und erbringen unsere sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §§ 14, 310 Abs.1  BGB.

2. Unsere Angebote sind bis zu unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung freibleibend. Das gilt sowohl für Angebote, die wir aufgrund von Anfragen unterbreiten, als auch für die Präsentation unserer Waren im Onlineshop sowie für Angebote per E-Mail-Newsletter, Katalog und sonstige schriftliche Werbung.

3. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Je nach Produkt kann er die Bestellung per E-Mail-, Faxkorrespondenz und schriftlich abschließen oder direkt online in unserem Shop-System aufgeben.

4. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen bzw. wenn wir mit der Produktion der bestellten Ware begonnen haben. Zur Annahme haben wir zwei Wochen Zeit.

5. Korrekturabzüge und Vorabmuster sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns als produktionsreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.

6.Verzichtet der Auftraggeber auf ein Vorabmuster, erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Veredelungsposition und -ausführung oder Beschaffenheit

7. Für vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. ist eine Haftung ausgeschlossen.

8. Der Auftraggeber erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen.

§ 4 Auftragserteilung durch uns

1. Unsere Bestellanfragen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Lieferanten an uns dar; ausgenommen, wir haben unsere Bestellung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Unsere Bestellungen erfolgen stets schriftlich und sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt dieser unsere Bestellung nicht innerhalb von 2 Wochen an, sind wir nicht mehr an unsere Bestellung gebunden.

2. Nachbestellungen eines Artikels sind getreu nachzubilden.

3. Änderungen in Form, Farbe, Maßen oder Ähnlichem sowie technische Änderungen sind bei Abweichungen unaufgefordert vom Lieferanten im Rahmen einer Sonderfreigabe schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung sind wir dazu berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.

4. Bestellungen können auf unsere Veranlassung hin sowohl in qualitativer, quantitativer als auch in technischer Hinsicht jederzeit geändert oder angepasst werden, soweit dies für den Lieferanten zumutbar umzusetzen ist.

5. Zeichnungen, Fotografien, Filme, Klischees, Druck- und Veredelungsvorlagen, Muster, Formen, Modelle und Ähnliches, welche wir oder unsere Kunden dem Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum, bzw. das unserer Kunden. Sie sind nach Bestellausführung unverlangt zurückzugeben. Sie dürfen Dritten, soweit nicht zur Bestellausführung nötig, nicht überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Die Erstellung von Duplikaten und Kopien ist ebenfalls untersagt.

§ 5 Unsere Preise und Zahlung

1. Alle von uns genannten Preise, auch Bearbeitungs- und Druckkosten, gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen "netto ab Werk", das heißt ohne Verpackung, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten, Umsatzsteuer.

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; sie werden Eigentum des Käufers.

3. Alle Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wurde eine andere Währung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von uns angegeben.

4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf unseren Geschäftspapieren angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

5. Wir behalten uns vor, bei Erstaufträgen, säumigen Zahlern, großen Bestellungen, sowie bei Auftraggebern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur gegen Vorkasse zu liefern. Importware ist per Vorkasse zu bezahlen.

6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der von uns in Rechnung gestellte Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu bezahlen.

7. Angemessene Preisänderungen entsprechend veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen sowie Wechselkursschwankungen, Zöllen, Steuern und anderer öffentlicher Abgaben, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

8. Stellen wir eine Rechnung nach Vertragsschluss auf einen anderen Namen als den des Auftraggebers aus, ist darin grundsätzlich keine Änderung des Vertragspartners und insbesondere auch keine Entlassung des Auftraggebers aus seiner Zahlungsverpflichtung zu sehen. Wird die Rechnung von uns an einen Dritten versendet, ist darin nur das Einverständnis zu dessen Schuldbeitritt, nicht aber zu einer Vertragsübernahme zu sehen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 


§ 7 Lieferung 

1. Durch uns genannte Liefertermine und Lieferzeiten sind immer unverbindlich und gelten lediglich als ungefähre Zeitangaben. Das gilt selbst dann, wenn wir darauf nicht extra hinweisen (wie z.B. durch einen ca. Vermerk) oder wenn unsere Mitarbeiter einen Termin ohne Einschränkungen nennen. .Tritt durch von der Firma nicht verschuldete Umstände -z.B. durch Lieferschwierigkeiten eines Vorlieferanten - eine Verzögerung ein oder kommt  der Auftraggeber mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht nach, verlängert sich die genannte Lieferzeit entsprechend.

2. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Andrucken, Fertigmustern usw. durch unseren Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Der Liefertermin verlängert sich um den Zeitraum der Unterbrechung.

3. Kommt unser Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen sind wir berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5. Wir sind aus produktionsbedingten Gründen zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% berechtigt. Mehrmengen können in angemessenem Umfang nachberechnet werden. Für Mindermengen wird der darauf entfallende Anteil des Bestellwertes selbstverständlich gutgeschrieben.

6. Unaufgefordert unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

7. Die in unseren Bestellungen angegebene Lieferzeit (Lieferfrist oder- termin) ist hingegen für den Lieferanten bindend. Vorzeitige Lieferungen an uns sind, soweit sie nicht durch uns genehmigt worden sind, nicht zulässig.


8. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich zu informieren, wenn Umstände erkennbar werden oder eintreten, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kommt der Lieferant nach Ablauf von zwei weiteren Kalendertagen ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei Ansetzung einer angemessenen Nachfrist innerhalb dieser die Nachlieferung der Ware zu verlangen. Sollte die gewährte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen sein, steht es uns frei zu entscheiden, ob vom Rücktrittsrecht Gebrauch oder Nachlieferung und Schadensersatz wegen der Verzögerung geltend gemacht wird. Bei einem Festhalten am Vertrag sind wir berechtigt, den Ersatz des gesamten Verzugsschadens zu verlangen. Auch beim Lösen vom Vertrag stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Regelungen zu.


§ 8 Erfüllungsort und Gefahrübergang bei Versendung

1. Erfüllungsort für alle unsere Leistungen sowie sämtliche Leistungen an uns ist unsere Betriebsstätte.

2. Erfolgt die Versendung der Ware an unseren Auftraggeber von der Betriebsstätte eines Dritten aus, ist diese Betriebsstätte der Erfüllungsort.

3. Wird die Ware auf Wunsch unseres Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen der Betriebstätte die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

4. Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auch dann stets auf dessen Kosten. Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen auf Rechnung des Auftraggebers. Rücksendungen von Liefergegenständen an uns reisen - vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Verabredung - auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

5. Der Lieferant hingegen versichert die Lieferung auf seine Kosten gegen Schäden und Verlust beim Transport. Auf Verlangen hat er den Versicherungsschutz nachzuweisen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Steuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern; dies gilt nur für den Fall hochwertiger Güter. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab.

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 10 Unsere Gewährleistung

1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

2. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen steht uns im Falle eines Mangels ein Wahlrecht zu, die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung neuer Ware durchzuführen.

3. Wird innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist, die die abhängig von der Lieferzeit der bestellten Ware zu bestimmen ist, kein Nacherfüllungsversuch oder keine Neulieferung unternommen, ist der Auftraggeber berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelansprüchen überzugehen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wurde fristgerecht ein Nacherfüllungsversuch unternommen, der den Mangel allerdings nicht beseitigt hat, darf der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nacherfüllungsfrist zu den anderen Mängelansprüchen übergehen. Bei Teilleistungen kann der Auftraggeber vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung nachweislich kein Interesse hat und die Pflicht-verletzung erheblich ist. Schadenersatzansprüche wegen Mängel bestehen nur unter den in § 11 genannten Voraussetzungen.

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche uns gegenüber beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.

5. Angaben in beim Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes stellen keine Garantie durch uns, sondern nur Produktbeschreibungen dar, die nur als annähernd anzusehen sind. Insbesondere müssen nicht gravierende Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware vorbehalten bleiben und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.

6. Werden bei einer der Gattung nach bestimmten Sache nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Material und Ausführung vorgenommen und diese bei der gelieferten Sache berücksichtigt, stellen auch diese Änderungen keinen Mangel der Kaufsache dar, soweit dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit eintritt. Sofern die Änderungen bei der gelieferten Kaufsache noch nicht berücksichtigt wurden, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Umsetzung derartiger Änderungen.

7. Bei Nachbestellungen eines Artikels bemühen wir uns um eine möglichst getreue Nachbildung, können diese aber nicht garantieren. Etwaige Abweichungen der Nachbestellung zu dem vorgelieferten Artikel stellen daher keine Mängel dar.

8. Aufgrund öffentlicher Äußerungen Dritter (einschließlich unserer Lieferanten oder des Herstellers) haften wir nicht, wenn wir diese Äußerung nicht kannten oder kennen mussten. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns oder bezeichnete Dritte haften wir nicht, wenn die Aussage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits berichtigt war oder wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass die betreffende Aussage seine Kaufentscheidung beeinflusst hat.

9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel und Schäden, die entstanden sind,
- weil die farbliche Anmutung einer Werbeanbringung durch die Materialbeschaffenheit des Werbeträgers unvorhersehbar verändert wurde.
- weil der Auftraggeber - entgegen unserer Empfehlung - eine Art der Werbeanbringung wählt, die von uns als ungeeignet für den betreffenden Artikel angesehen wird.
- weil auf Weisung des Auftraggebers eine bestimmte Konstruktion oder ein bestimmtes Material der Kaufsache gewählt wurde,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft montiert oder in Betrieb genommen hat,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft bedient oder er ungeeignete Betriebsmittel verwendet hat,
- weil der Auftraggeber die Betriebsanleitung oder Wartungsvorschriften nicht beachtet hat,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache unsachgemäß gebraucht oder überbeansprucht hat,
- weil der Auftraggeber Fremdteile (Produkte anderer Hersteller) eingebaut hat, obwohl diese nicht in der Betriebsanleitung oder durch schriftliche Erklärung von uns oder dem Hersteller genehmigt waren,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache zerlegt oder verändert hat, ohne dafür unsere Zustimmung gehabt zu haben,
- weil der Auftraggeber die Kaufsache fehlerhaft in eine andere Sache eingebaut hat (mag der Einbau in die andere Sache grundsätzlich auch bestimmungsgemäß gewesen sein).

10. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber einen Mangel der Ware nicht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rügt:
- Mängel, die bei Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind uns spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware und vor der weiteren Verarbeitung / Bearbeitung / Benutzung schriftlich mitzuteilen,
- versteckte Mängel, die bei einer Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden konnten, sind uns innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen.
Für die Fristwahrung der Rüge genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

11. Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf, es sei denn, die Mangelhaftigkeit der Ware ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt.

12. Bei Abwicklung von Gewährleistungsvorgängen mit ausländischen Auftraggebern übernehmen wir grundsätzlich keine Zollkosten und sonstige besondere Kosten, die mit dem Einsatzort bzw. Ausfuhrland der Kaufgegenstände zusammenhängen.

13. Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Kaufsache, dass kein Mangel vorlag, sind wir berechtigt, unseren Aufwand für die Überprüfung nach allgemein üblichen Stundensätzen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

14. Rückgriffsrechte des Auftraggebers nach § 478 BGB bleiben unberührt.

15. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen

5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

1. Soweit die gelieferten Sachen nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gefertigt wurden, hat der Auftraggeber uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

2. Ebenso stellt der Lieferant sicher, dass durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände keine Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Beim Eintreten einer solchen Verletzung verpflichtet er sich, uns gegen sämtliche Ansprüche Dritter, die gegen uns aufgrund dieser Verletzung geltend gemacht werden, schadlos zu halten und uns dadurch entstehende Aufwendungen zu erstatten.


§ 13 Produkthaftung des Lieferanten

Der Lieferant haftet für die Kosten, welche mit einer Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften und Produkthaftungsregeln infolge Fehlerhaftigkeit eines Produkts einhergehen, sofern die Verletzung auf die gelieferte Ware des Lieferanten zurückzuführen ist.


§ 14 Geheimhaltung

Der Lieferant hat sämtliche Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln und nur zur Ausführung der Bestellung zu verwenden. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese weder an Dritte noch an die Öffentlichkeit weitergeleitet oder zugänglich gemacht werden. Das Werben mit der Geschäfts-verbindung bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung


§ 15 Herstellerinformationen nach ProdSG

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes sind wir verpflichtet, unsere Produkte mit Herstellerinformationen zu kennzeichnen.


§ 16 Datenschutz

Die für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Die Firma behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.


§ 17 Vertragsbeendigung

1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise, wenn die Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des anderen Vertragsteiles vorliegen oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen oder zumindest einen wesentlichen Teil dieses Vermögens eingeleitet wurde.

2. Der Rücktritt von einem Auftrag bleibt uns außerdem für den Fall vorbehalten, dass beim Auftraggeber eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Auftraggeber zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.


§ 18 Schlussbestimmungen

1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 9 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Langen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

3. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung der Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist genügt die Übermittlung per Telefax. Eine Email genügt der Schriftform hingegen nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 01.07.2022


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